WIR NEHMEN IHRE FRAGEN ERNST

Eine Reihe von Fragen begegnen uns als Projektentwickler für Erneuerbare Energien immer wieder. Es ist uns wichtig, Ihnen interessante und nachprüfbare Informationen zu liefern, die Ihren Bedenken Rechnung tragen.

Wir informieren Sie im Folgenden gerne zu Themen wie Flora und Fauna, definierte Schallgrenzwerte und Auswirkungen des Schattenwurfes durch die Rotorenbewegung.

SCHUTZ VON FLORA UND FAUNA

Artenschutz und Windenergie

Vor dem Bau einer Windenergieanlage sind weitreichende Anforderungen des Natur- und Artenschutzes zu berücksichtigen. Expert:innen identifizieren und begutachten im Vorfeld die bestehenden Tierarten vor Ort und entwickeln in Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde geeignete Maßnahmen (wie z. B. Umsiedlungen und Schutzzäune) zur Vereinbarkeit von Artenschutz und Windenergienutzung. Gleiches gilt aber auch für besonders seltene und wertvolle Pflanzenarten. Auch hier werden geeignete Lebensräume mit entsprechenden Anforderungen ausfindig gemacht, damit durch eine Umsiedlung oder Umplanung diese seltenen Pflanzen dauerhaft geschützt werden können.

Nachhaltige Verantwortung

Ungeachtet dessen tragen Projektentwickler und Betreiber von Windenergieanlagen eine Verantwortung für den Schutz der vorkommenden Vögel und Fledermäuse. Um dieser Verantwortung Rechnung zu tragen, werden vorab über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren die Bestände vor Ort gutachterlich untersucht und erfasst. Gemeinsam mit Genehmigungsbehörden werden anschließend standortspezifische Lösungen für den Betrieb der Windenergieanlagen entwickelt und dauerhaft festgeschrieben. Beispiele hierfür sind Abschaltzeiten für besonders jagdintensive Stunden von Fledermäusen oder Bewirtschaftungskonzepte für umliegende Felder, um die Risiken einer Kollision von Greifvögeln mit den Anlagen deutlich zu reduzieren. Der Erfolg solcher Konzepte zeigt sich dadurch, dass gleichzeitig zum voranschreitenden Ausbau der Windenergie in den vergangenen Jahren auch die Population einiger 
windkraftsensibler Vogelarten gestiegen ist. 
In der Gesamtbetrachtung sollte aber nicht vergessen werden, dass generell der Klimawandel und dessen Folgen auch für die heimische Tierwelt die wahrscheinlich größte Bedrohung sind. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wirkt diesem effektiv entgegen.

Zahl verstorbener Vögel in Deutschland pro Jahr

Hinter den folgenden Schaubildern können Sie die statistisch berechneten Durchschnittswerte der Todesursachen erfahren.

Glasscheiben

→ bis zu 115 Mio.

Verkehr

→ bis zu 70 Mio.

Katzen

→ bis zu 60 Mio.

Leitungen

→ bis zu 2,8 Mio.

Legale Jagd

→ bis zu 1,2 Mio.

IM VERGLEICH:
Windräder

→ bis zu 100.000

Im direkten Vergleich: Bis zu 115.000.000 Vögel sterben jährlich durch den Aufprall an Glasscheiben. Dagegen ist der Verlust durch Windräder mit bis zu 100.000 relativ gering.

Quelle: Bundesverband WindEnergie (BWE)

Was fliegt denn da?

Ein wichtiges Augenmerk bei der Realisierung eines Windparks wird auf windkraftsensible Tierarten, wie Vögel und Fledermäuse gelegt. Vogelschlag an Windenergieanlagen ist dabei die vermutlich am stärksten diskutierte Gefahrenquelle für Vögel. Setzt man aber die geschätzte Anzahl der im Jahr durch Windenergieanlagen getöteten Vögel und Fledermäuse ins Verhältnis zu anderen Gefahrenquellen (z.B. Glasscheiben, Verkehr, Fressfeinde, legale und illegale Jagd, Stromleitungen, Krankheiten, Schwund von Insekten etc.), so fällt auf, dass der Vogelschlag an Windenergieanlagen eine im Vergleich seltene Todesursache ist.

Für die heimische Tier- und Pflanzenwelt sind die Folgen des Klimawandels die größte Bedrohung.

SCHALLWELLEN

Was ist vom Wind zu hören?

Durch die Drehbewegung der Rotoren einer Windenergieanlage wird Schall erzeugt, der für den Menschen wahrnehmbar ist. Zum Schutz der Lebensqualität von Anwohner:innen hat der Gesetzgeber bestimmte Grenzwerte im Hinblick auf die vor Ort ankommenden Schallimmissionen definiert.

Rechtlich dürfen die folgenden Schallgrenzwerte nicht überschritten werden:

Gewerbegebiet

dB(A) tags
0
dB(A) nachts
0

≙ Regen

Mischgebiet

dB(A) tags
0
dB(A) nachts
0

≙ Ruhige Straße

Allg. Wohngebiet

dB(A) tags
0
dB(A) nachts
0

≙ Ruhige Wohnung

Reines Wohngebiet

dB(A) tags
0
dB(A) nachts
0

≙ Flüstern

Alle Emissionsquellen zählen

Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, werden im Vorfeld die zu erwartenden Schallemissionen einer oder mehrerer Anlagen durch ein unabhängiges Ingenieurbüro berechnet und bewertet. Bereits bestehende Vorbelastungen durch weitere umliegende Emissionsquellen, wie zum Beispiel landwirtschaftliche oder industrielle Anlagen, fließen in diese Berechnung mit ein. In Summe darf der maximal mögliche Schallleistungspegel aller vorhandenen Schallquellen die Grenzwerte nicht überschreiten.

Optimierte Rotorblattform

Um mögliche Schallemissionen zu minimieren, besitzen moderne Anlagen eine optimierte, schallreduzierende Rotorblattform. Zudem verringert sich der Geräuschpegel mit zunehmendem Abstand zur Anlage. Im Bedarfsfall müssen Anlagen partiell gedrosselt werden (in der Regel nachts).

Rotorblätter moderner Windenergieanlagen sind so konzipiert, dass sie weniger Schall erzeugen.

SCHATTENWURF

Was ist von einem Windrad zu sehen?

Bei Sonnenschein und gleichzeitigem Wehen des Windes erzeugen die sich drehenden Rotoren einer Windenergieanlage einen bewegten Schattenwurf. Zum Schutz der Anwohner:innen, welche diesen Schattenwurf als störend empfinden könnten, hat der Gesetzgeber eindeutige Grenzwerte festgelegt.

Analog zu den Schallemissionen wird auch die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer einer geplanten Windenergieanlage an nächstliegender Wohnbebauung durch einen unabhängigen Gutachter berechnet und bewertet. Die Berechnung beruht auf der maximal konservativen Annahme, dass die Sonne täglich ununterbrochen von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang scheint, die Rotorfläche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und die Windenergieanlage immer in Betrieb ist.

Sollte die maximal mögliche Beschattungsdauer die gesetzlichen Vorgaben an einem Immissionsort überschreiten, so wird vor Inbetriebnahme eine Abschaltautomatik in die Anlage mit eingebaut, um folglich die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zu gewährleisten.

Grenzwerte für den Schattenwurf

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Anwohner:innen folgende Grenzwerte für eine Beschattung durch die sich drehenden Rotorblätter einer Anlage zur nächst gelegenen Wohnbebauung definiert:

2,08 %
(30 min)

Pro Tag darf der Schattenwurf eine Dauer
von 30 Minuten nicht überschreiten.
(Ein Tag hat 1440 Minuten.)

0,34 %
(30 Std)

Pro Jahr darf der Schattenwurf eine Dauer
von 30 Stunden nicht überschreiten.
(Ein Jahr hat 8760 Stunden.)

Warum blinken Windräder nachts?

Zum Schutz des Flugverkehrs müssen Windenergieanlagen ab einer Höhe von 100 m durch eine sogenannte Befeuerung (rotes Blinken) in der Nacht sichtbar gemacht werden. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Windenergieanlagen ab dem Jahr 2024 mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet werden müssen. Die Befeuerung wird sich ab dann nur noch einschalten, wenn sich Luftfahrzeuge in einer kritischen Entfernung zur Anlage befinden. Die Luftfahrzeuge werden dabei über Transponder registriert. Dadurch sollen entstehende Lichtemissionen in der Nacht um bis zu 95 % reduziert werden.

Zum Schutz der Lebensqualität gibt es eindeutige Grenzwerte für Windenergieanlagen.

Glasscheiben

→ bis zu 115 Mio.

Verkehr

→ bis zu 70 Mio.

Katzen

→ bis zu 60 Mio.

Leitungen

→ bis zu 2,8 Mio.

Legale Jagd

→ bis zu 1,2 Mio.

IM VERGLEICH:
Windräder

→ bis zu 100.000

Für die heimische Tier- und Pflanzenwelt sind die Folgen des Klimawandels die größte Bedrohung.

Marcus Krebs, Leiter Flächensicherung, Prokurist

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