FLÄCHENVERPACHTUNG

FLÄCHEN- VERPACHTUNG

Werden Sie als Flächen­eigentümer:in wichtige:r Akteur:in der Energiewende.

Die Grundstückseigentümer:innen liefern damit einen wichtigen Baustein für das Gelingen der Energiewende und partizipieren lang­fristig durch attraktive Pachteinnahmen am wirtschaftlichen Erfolg der Stromgewinnung aus ‚nachwachsenden‘ Rohstoffen. Energiewende geht nur gemeinsam!

  • Wir pachten, kaufen und erschließen geeignete Flächen für Windenergieanlagen an Land mit Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz.
  • Wir pachten, kaufen und erschließen geeignete Freilandflächen für Solaranlagen.
  • Wir kaufen bestehende Projektrechte für die Errichtung von Solar- und Windenergieanlagen.
  • Wir übernehmen und modernisieren bestehende Wind- und Photovoltaikanlagen und repowern Windenergieanlagen mit dem Ziel, diese im Eigenbestand weiter zu betreiben.
Volle Kraft voraus –
verpachten Sie Ihren Grundbesitz für Erneuerbare Energien

Ansprechpartner für Flächeneigentümer:innen

Team Flächensicherung:

Marcus Krebs (Leiter Flächensicherung, Prokurist)

PLANUNGSSICHERHEIT VON ANFANG AN

Der Weg zu einer Wind- oder Solarenergieanlage beginnt mit einem ersten Schritt: dem Abschluss eines Gestattungsvertrages (Pachtvertrag):

  • Einverständnis (Gestattung) von Ihnen für Art und Umfang der Nutzung Ihres Grundstücks zum Bau und zum Betrieb von Wind- und Solarenergieanlage(n)
  • Entschädigungszahlung (Pacht) für die Nutzung Ihres Grundbesitzes
  • Laufzeit der Gestattung (Nutzung) und Höhe der Pachtzahlung
  • Rechte und Pflichten von Gestattungsnehmer:in und Ihnen als Grundstückseigentümer:in
  • Verpflichtung zum Rückbau der Energieanlage(n) durch Gestattungs nehmer:in bzw. Betreiber der Anlage(n)
  • Regelungen zur Kündigung und zur Versicherung

VERTRAGSUNTERZEICHNUNG UND UMSETZUNG

Nach einer Vertragsunterzeichnung leiten wir die folgenden wesentlichen Schritte für die Umsetzung unseres gemeinsamen Projektes ein:

  • Faunistische Untersuchungen (i. d. R. 1 Jahr)
  • Vögel, Fledermäuse etc.
  • Einleitung planungsrechtlicher Schritte; ggfls. Absprache mit Kommunen 
  • Abstimmungen mit Kommunen, Behörden und Institutionen zur Antragstellung des BundesImmissionsschutz-Verfahrens (BImSchG) – BImSchG-Genehmigung mit anschließender Bestellung der Windenergieanlagen
  • Finanzierung des Vorhabens – Bau und Inbetriebnahme (erstmalige Stromeinspeisung ins Netz) der Anlage(n) nebst Infrastruktur – Erarbeitung, Strukturierung und Vertrieb von Modellen zur Partizipation von Kommunen und Bürger:innen Als Profis für dezentrale und bürgernahe Erneuerbare Energienprojekte stehen wir für schnellstmögliche und zuverlässige Umsetzung.
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