FLÄCHENVERPACHTUNG
FLÄCHEN- VERPACHTUNG
Werden Sie als Flächeneigentümer:in wichtige:r Akteur:in der Energiewende.
Die Grundstückseigentümer:innen liefern damit einen wichtigen Baustein für das Gelingen der Energiewende und partizipieren langfristig durch attraktive Pachteinnahmen am wirtschaftlichen Erfolg der Stromgewinnung aus ‚nachwachsenden‘ Rohstoffen. Energiewende geht nur gemeinsam!
- Wir pachten, kaufen und erschließen geeignete Flächen für Windenergieanlagen an Land mit Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz.
- Wir pachten, kaufen und erschließen geeignete Freilandflächen für Solaranlagen.
- Wir kaufen bestehende Projektrechte für die Errichtung von Solar- und Windenergieanlagen.
- Wir übernehmen und modernisieren bestehende Wind- und Photovoltaikanlagen und repowern Windenergieanlagen mit dem Ziel, diese im Eigenbestand weiter zu betreiben.
Volle Kraft voraus –
verpachten Sie Ihren Grundbesitz für Erneuerbare Energien
verpachten Sie Ihren Grundbesitz für Erneuerbare Energien
Ansprechpartner für Flächeneigentümer:innen
Team Flächensicherung:
Marcus Krebs (Leiter Flächensicherung, Prokurist)
- +49 (0) 6131 49083-0
- krebs@wiwiconsult.de
PLANUNGSSICHERHEIT VON ANFANG AN
Der Weg zu einer Wind- oder Solarenergieanlage beginnt mit einem ersten Schritt: dem Abschluss eines Gestattungsvertrages (Pachtvertrag):
- Einverständnis (Gestattung) von Ihnen für Art und Umfang der Nutzung Ihres Grundstücks zum Bau und zum Betrieb von Wind- und Solarenergieanlage(n)
- Entschädigungszahlung (Pacht) für die Nutzung Ihres Grundbesitzes
- Laufzeit der Gestattung (Nutzung) und Höhe der Pachtzahlung
- Rechte und Pflichten von Gestattungsnehmer:in und Ihnen als Grundstückseigentümer:in
- Verpflichtung zum Rückbau der Energieanlage(n) durch Gestattungs nehmer:in bzw. Betreiber der Anlage(n)
- Regelungen zur Kündigung und zur Versicherung
VERTRAGSUNTERZEICHNUNG UND UMSETZUNG
Nach einer Vertragsunterzeichnung leiten wir die folgenden wesentlichen Schritte für die Umsetzung unseres gemeinsamen Projektes ein:
- Faunistische Untersuchungen (i. d. R. 1 Jahr)
- Vögel, Fledermäuse etc.
- Einleitung planungsrechtlicher Schritte; ggfls. Absprache mit Kommunen
- Abstimmungen mit Kommunen, Behörden und Institutionen zur Antragstellung des BundesImmissionsschutz-Verfahrens (BImSchG) – BImSchG-Genehmigung mit anschließender Bestellung der Windenergieanlagen
- Finanzierung des Vorhabens – Bau und Inbetriebnahme (erstmalige Stromeinspeisung ins Netz) der Anlage(n) nebst Infrastruktur – Erarbeitung, Strukturierung und Vertrieb von Modellen zur Partizipation von Kommunen und Bürger:innen Als Profis für dezentrale und bürgernahe Erneuerbare Energienprojekte stehen wir für schnellstmögliche und zuverlässige Umsetzung.